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Allgemeine Mietbedingungen

Allgemeine Mietbedingungen Domburg Holiday Resort

1. Allgemeines

1.1. Diese allgemeinen Mietbedingungen gelten für alle Reservierungen und Mietverträge zwischen dem Domburg Holiday Resort (nachfolgend: Vermieter) und dem Mieter einer Unterkunft oder eines Stellplatzes (nachfolgend: Mieter).
1.2. Durch das Tätigen einer Reservierung erklärt der Mieter, diese Bedingungen zur Kenntnis genommen zu haben und ihnen zuzustimmen.
1.3. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.

2. Reservierung und Bestätigung

2.1. Eine Reservierung ist verbindlich, sobald das Domburg Holiday Resort die Buchung schriftlich oder per E-Mail bestätigt hat.
2.2. Nur Personen ab 18 Jahren dürfen reservieren.
2.3. Das Domburg Holiday Resort behält sich das Recht vor, eine Reservierung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

3. Zahlung

3.1. Innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Reservierungsbestätigung ist eine Anzahlung von 40 % des Gesamtmietbetrags zu leisten.
3.2. Der Restbetrag muss spätestens 30 Tage vor Anreise vollständig bezahlt werden.
3.3. Bei Reservierungen innerhalb von 30 Tagen vor Anreise ist der gesamte Mietbetrag sofort fällig.
3.4. Bei Kreditkartenzahlungen wird ein Aufschlag von 4 % des Gesamtbetrags berechnet.
3.5. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung behält der Vermieter sich das Recht vor, die Reservierung zu stornieren; es gelten dann die Stornierungsbedingungen (Artikel 6).

4. Preise und Kosten

4.1. Die veröffentlichten Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer, Kurtaxe, Endreinigung und Wäschepaketen.
4.2. Das Domburg Holiday Resort behält sich das Recht vor, Preise anzupassen, wenn gesetzliche Abgaben oder Steuern geändert werden.

5. Anreise und Abreise

5.1. Die Unterkunft steht ab 15:00 Uhr am Anreisetag zur Verfügung und muss – mit Ausnahme des Sonntags – am Abreisetag vor 10:00 Uhr verlassen werden.
5.2. Späte Anreise oder vorzeitige Abreise berechtigen nicht zu einer (teilweisen) Rückerstattung des Mietbetrags.

6. Stornierung durch den Mieter

6.1. Allgemeines

Stornierungen müssen schriftlich oder per E-Mail beim Vermieter eingereicht werden.
Für jede Stornierung berechnet der Vermieter € 25,- Verwaltungskosten. 

6.2. Stornierung von Apartments, Studios und Zimmern
a. Bei Stornierung hat der Mieter keinen Anspruch auf Rückerstattung des Mietbetrags.
b. Bereits bezahlte Reinigungskosten und Kurtaxe werden vollständig zurückerstattet.
c. Wird die Unterkunft für den ursprünglichen Mietzeitraum erneut vermietet, erstattet der Vermieter dem Mieter innerhalb von 14 Tagen nach dem ursprünglichen Abreisedatum die Differenz zwischen dem neuen Mietbetrag und dem ursprünglich gezahlten Mietbetrag.

6.3. Stornierung von Pferdeboxen

a. Stornierungen müssen schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Der Vermieter berechnet für jede Stornierung € 25,- Verwaltungskosten.
b. Es gelten folgende Bedingungen:

  • Bis 60 Tage vor Ankunft: Die Anzahlung wird vollständig zurückerstattet, abzüglich der € 25,- Verwaltungskosten.
  • Bis 30 Tage vor Ankunft: 50 % der Anzahlung werden zurückerstattet, abzüglich der € 25,- Verwaltungskosten.
  • Bis 15 Tage vor Ankunft: 50 % des vereinbarten Gesamtbetrags werden zurückerstattet, abzüglich der € 25,- Verwaltungskosten, sofern der vollständige Mietbetrag bereits bezahlt wurde.
  • Innerhalb von 15 Tagen vor Ankunft: 25 % des vereinbarten Gesamtbetrags werden zurückerstattet, abzüglich der € 25,- Verwaltungskosten, sofern der vollständige Mietbetrag bereits bezahlt wurde.

7. Stornierung durch den Vermieter

7.1. Wenn die Reservierung aus Gründen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat (z. B. höhere Gewalt), nicht durchgeführt werden kann, kann der Vermieter die Reservierung stornieren.
7.2. In diesem Fall erhält der Mieter alle bereits gezahlten Beträge vollständig zurück, ohne Anspruch auf weitere Entschädigungen.

8. Aufenthalt und Nutzung

8.1. Die Unterkunft darf ausschließlich von der bei der Reservierung angegebenen Personenzahl genutzt werden.
8.2. Der Mieter ist verpflichtet, die Unterkunft sorgfältig und ordentlich zu nutzen.
8.3. Es ist nicht gestattet, Gegenstände an oder über das Balkon-Geländer zu hängen.
8.4. Rauchen ist in den Unterkünften nicht gestattet (siehe auch Artikel 9.4).
8.5. Haustiere sind nur gegen Aufpreis und nach vorheriger Vereinbarung erlaubt (siehe Artikel 11).
8.6. Belästigungen (Lärm, Abfall, störendes Verhalten) können zur Entfernung vom Gelände ohne Rückerstattung führen.

9. Kaution und Schäden

9.1. Der Vermieter kann (z. B. bei Gruppen) eine Kaution in Höhe von € 150 – € 300 pro Unterkunft verlangen.
9.2. Die Kaution wird spätestens 14 Tage nach Abreise zurückerstattet, sofern keine Schäden oder übermäßige Reinigungskosten festgestellt wurden.
9.3. Der Mieter haftet für alle während des Aufenthalts verursachten Schäden an Unterkunft, Inventar oder Gelände.
9.4. Rauchen in der Unterkunft sowie in oder um die Ställe und Heu-/Strohlager ist strengstens verboten. Wird festgestellt, dass in der Unterkunft geraucht wurde (auch anhand von Geruchsspuren oder Tabakrückständen), wird eine Strafe von € 500 berechnet – unabhängig von zusätzlichen Reinigungskosten oder Schäden.
9.5. Die in Artikel 9.4 genannte Strafe kann der Vermieter direkt mit der Kaution verrechnen. Reicht die Kaution nicht aus, muss der Mieter den Restbetrag innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum begleichen.

10. Verhaltensregeln

10.1. Allgemeines Verhalten

  • Alle Gäste müssen sich respektvoll gegenüber anderen verhalten.
  • Aggression, Einschüchterung, Diskriminierung oder unerwünschtes Verhalten führen zur Entfernung ohne Rückerstattung.
  • Alkoholkonsum ist im gesetzlichen Rahmen erlaubt; Drogenkonsum ist verboten.

10.2. Ruhe und Lärm

  • Die Ruhezeiten zwischen 22:00 und 08:00 Uhr sind einzuhalten.
  • Laute Musik oder anderer störender Lärm sind nicht gestattet.

10.3. Sicherheit

  • Rauchen und offenes Feuer sind nur an ausgewiesenen Stellen erlaubt.
  • Kinder müssen stets unter Aufsicht eines Erwachsenen bleiben.

10.4. Sauberkeit und Umwelt

  • Abfall muss getrennt entsorgt werden.
  • Verschmutzung oder Beschädigung des Geländes oder von Eigentum ist verboten.

10.5. Einrichtungen und Anlagen

  • Die Nutzung der Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr und mit Sorgfalt.
  • Der Mieter haftet für das Verhalten seiner Kinder und Besucher.

10.6. Konsequenzen bei Verstößen

  • Verstöße gegen die Verhaltensregeln können zur Entfernung ohne Rückerstattung führen.
  • Der Mieter bleibt für alle durch eigenes Verhalten oder durch Besucher verursachten Schäden haftbar.

11. Aufenthalt von Hunden

11.1. Hunde sind nur gegen Aufpreis in dafür vorgesehenen Unterkünften erlaubt und müssen bei der Reservierung angemeldet werden.
11.2. Pro Unterkunft sind maximal zwei (2) Hunde erlaubt, sofern nicht anders vereinbart.
11.3. Hunde müssen auf dem Gelände des Domburg Holiday Resort stets angeleint sein.
11.4. Der Besitzer ist verpflichtet, Kot sofort zu beseitigen und in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.
11.5. Hunde dürfen nicht auf Betten, Sofas oder andere Möbelstücke.
11.6. Hunde dürfen nicht unbeaufsichtigt in der Unterkunft zurückgelassen werden, wenn dies zu Belästigung führen kann (z. B. Bellen oder Zerstörung).
11.7. Vom Mieter mitgebrachte Einzäunungen für Terrasse, Garten oder Balkon sind nicht erlaubt.
11.8. Der Mieter haftet vollständig für alle durch seine Hunde verursachten Schäden oder Verschmutzungen.
11.9. Bei Nichteinhaltung der Hunderegeln kann das Domburg Holiday Resort den Hund und/oder den Mieter ohne Rückerstattung vom Gelände verweisen.
11.10. Gefährliche oder als aggressiv bekannte Hunderassen können vom Vermieter abgelehnt werden. 

12. Aufenthalt von Pferden

12.1. Nutzung der Einrichtungen

Die Nutzung folgender Einrichtungen ist inbegriffen, kann jedoch durch Unterricht oder Veranstaltungen eingeschränkt sein:

  • indoor riding arena
  • outdoor riding arena
  • sand paddock
  • horse walker
  • pasture (weather-dependent)
  • cross-country area (weather-dependent)
  • wash area
  • Reithalle
  • Außenreitplatz
  • Sandpaddock
  • Führanlage
  • Weide (witterungsabhängig)
  • Gelände-/Cross-Strecke (witterungsabhängig)
  • Waschplatz

Der Mieter ist dafür verantwortlich, Mist auf dem Gelände und auf öffentlichen Wegen zu entfernen (Fahrrad mit Anhänger steht zur Verfügung).

12.2. Futterversorgung

Der Vermieter liefert qualitativ hochwertiges Futter und sorgt für ausreichend Trinkwasser.
In der Miete enthalten sind:

  • bis zu 3 kg Kraftfutter pro Tag (mehr gegen Aufpreis)
  • bis zu 10 kg Trockensubstanz Heulage oder Heu pro Tag

12.3. Pflege des Pferdes

  • Das Pferd erhält – sofern die Umstände es zulassen – täglich Weidegang oder freie Bewegung.
  • Der Mieter sorgt selbst für Decken und Hufpflege; zusätzliche Dienstleistungen sind gegen Aufpreis möglich.
  • Der Mieter ist verantwortlich für tierärztliche Versorgung, Medikamente, Entwurmung und Impfungen gemäß den Vorschriften der NVWA.

12.4. Reinigung der Box und Einstreu / Zuweisung der Box

  • Der Vermieter mistet täglich aus und sorgt für Stroh (andere Einstreu gegen Aufpreis).
  • Der Vermieter darf Boxen zuweisen oder ändern.

12.5. Sattelschränke / Sattelkammer

  • Der Vermieter stellt Lagerraum zur Verfügung.
  • Der Mieter ist verantwortlich für Schlüsselverwaltung und Schäden am Schrank.

12.6. Parken von Anhänger und/oder LKW

Pro Box ist ein Parkplatz für ein Fahrzeug ≤ 3500 kg inbegriffen. Weitere Fahrzeuge nur nach Absprache und gegen Aufpreis. 

12.7. Externe Trainer

Nur nach Absprache mit dem Vermieter erlaubt.

13. Haftung

13.1. Das Domburg Holiday Resort haftet nicht für Verlust, Diebstahl oder Schäden an persönlichen Gegenständen oder Haustieren des Mieters.
13.2. Die Nutzung der Einrichtungen und der Aufenthalt auf dem Gelände erfolgen auf eigene Gefahr.
13.3. Der Vermieter haftet nicht für Störungen der Wasser-, Gas- oder Stromversorgung oder für Fälle höherer Gewalt wie Sturm, Brand oder Überschwemmungen.

14. Beschwerden

14.1. Etwaige Beschwerden müssen während des Aufenthalts direkt an der Rezeption gemeldet werden, damit sie angemessen behoben werden können.
14.2. Beschwerden, die nicht vor Ort gelöst werden können, müssen spätestens 14 Tage nach Abreise schriftlich eingereicht werden.

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

15.1. Auf alle Vereinbarungen findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung.
15.2. Streitigkeiten werden ausschließlich dem zuständigen Gericht im Gerichtsbezirk Middelburg (Zeeland) vorgelegt.